Das Steuersystem auf Zypern gehört zu den attraktivsten in der Europäischen Union. Niedrige Steuersätze, großzügige Freibeträge und der Non-Dom-Status machen die Mittelmeerinsel zu einem bevorzugten Standort für internationale Unternehmer und Investoren. Dieser umfassende Überblick erklärt alle relevanten Steuern auf Zypern – von der Körperschaftsteuer über die Einkommensteuer bis hin zu Sozialabgaben und Mehrwertsteuer.
Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax)
Die Körperschaftsteuer auf Zypern beträgt einheitlich 15 % und ist damit eine der niedrigsten in der gesamten EU. Sie wird auf den weltweiten Gewinn zypriotischer Gesellschaften erhoben. Im Rahmen der globalen Mindeststeuerinitiative (OECD Pillar Two) plant Zypern eine Anhebung auf 15 % für große multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro – für KMU und die allermeisten Mandanten bleibt es bei 15 %.
Befreit von der Körperschaftsteuer sind Dividendeneinkünfte einer zypriotischen Gesellschaft (mit wenigen Ausnahmen), Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Optionen), Einkünfte einer permanenten Betriebsstätte im Ausland (unter bestimmten Bedingungen) und Wechselkursgewinne (ausgenommen Devisenhandel).
| Steuerart | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15 % | Einheitlicher Satz für alle Gesellschaften |
| IP-Box-Regime | Eff. ca. 2,5 % | Für qualifizierte IP-Einkünfte |
| Tonnagesteuer | Pauschal | Für Schifffahrtsunternehmen |
| Mindeststeuer (OECD) | 15 % | Ab 2025 für Konzerne > 750 Mio. € Umsatz |
Einkommensteuer (Personal Income Tax)
Die Einkommensteuer auf Zypern wird progressiv erhoben und gilt für das weltweite Einkommen steuerlich ansässiger Personen. Der persönliche Freibetrag liegt bei 19.500 Euro pro Jahr – ein im europäischen Vergleich großzügiger Betrag. Die Steuersätze steigen dann stufenweise bis auf maximal 35 % für Einkommen über 60.000 Euro.
| Zu versteuerndes Einkommen (€) | Steuersatz | Kumulierte Steuer (€) |
|---|---|---|
| 0 – 19.500 | 0 % | 0 |
| 19.501 – 28.000 | 20 % | 1.700 |
| 28.001 – 36.300 | 25 % | 3.775 |
| 36.301 – 60.000 | 30 % | 10.885 |
| Über 60.000 | 35 % | – |
Wichtig zu verstehen: Die Einkommensteuer auf Zypern erfasst primär Einkünfte aus unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Dividendeneinkünfte sind von der Einkommensteuer befreit, und als Non-Dom-Person sind Sie zusätzlich von der SDC auf Dividenden und Zinsen befreit.
Sonderverteidigungssteuer (Special Defence Contribution, SDC)
Die SDC ist eine Steuer, die für steuerlich ansässige Personen auf Zypern auf bestimmte passive Einkünfte erhoben wird – sofern sie nicht den Non-Dom-Status besitzen. Die SDC-Sätze betragen 17 % auf Dividenden, 30 % auf Zinseinkünfte und 3 % auf Mieteinnahmen. Für Non-Dom-Personen entfällt die SDC vollständig, was den Kern des steuerlichen Vorteils des Non-Dom-Status auf Zypern ausmacht.
Mehrwertsteuer (VAT)
Die Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) auf Zypern beträgt im Standardsatz 19 %. Es gibt ermäßigte Sätze von 9 % (Hotelunterkünfte, Restaurantdienstleistungen), 5 % (bestimmte Lebensmittel, Bücher, pharmazeutische Produkte) und 0 % (internationale Transporte, bestimmte Exportdienstleistungen). Die VAT-Registrierungspflicht gilt ab einem Jahresumsatz von 15.600 Euro. Freiwillige Registrierung ist jederzeit möglich.
Quellensteuer
Ein besonderer Vorteil des zypriotischen Steuersystems: Zypern erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an im Ausland ansässige Personen gezahlt werden. Dies macht Zypern zu einem idealen Standort für Holdinggesellschaften und IP-Strukturen.
Vermögen- und Erbschaftsteuer
Zypern erhebt weder eine jährliche Vermögensteuer noch eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Vermögenswerte können steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden. Lediglich bei Immobilienübertragungen fällt eine geringe Übertragungsgebühr an, die in der Praxis oft durch die Verwendung von Gesellschaftsstrukturen minimiert werden kann.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge auf Zypern sind im internationalen Vergleich moderat. Arbeitnehmer zahlen 8,3 % ihres beitragspflichtigen Einkommens (bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze), Arbeitgeber zahlen ebenfalls 8,3 %. Selbstständige zahlen 15,6 %. Hinzu kommen kleinere Beiträge für den GHS (Gesundheitssystem), den Industrial Training Fund und andere Sozialabgaben.
| Beitragsart | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Selbstständig |
|---|---|---|---|
| Sozialversicherung | 8,3 % | 8,3 % | 15,6 % |
| GHS-Beitrag | 2,65 % | 2,90 % | 4,0 % |
| Redundancy Fund | – | 1,2 % | – |
| Industrial Training | – | 0,5 % | – |
| Social Cohesion Fund | – | 2,0 % | – |
| Gesamt | 10,95 % | 14,9 % | 19,6 % |
Die Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge auf Zypern wird jährlich angepasst und liegt aktuell bei ca. 62.000 Euro pro Jahr. Einkommen über dieser Grenze ist sozialversicherungsfrei.
Steuervorteile für Neuzugezogene
Neben dem Non-Dom-Status bietet Zypern weitere steuerliche Vergünstigungen für Personen, die ihren Wohnsitz auf die Insel verlegen. Der 50 %-Freibetrag auf Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit gilt für Personen, die zuvor mindestens 3 Jahre nicht auf Zypern steuerlich ansässig waren und auf Zypern ein Gehalt von mindestens 55.000 Euro erhalten. Diese Regelung gilt für 17 Jahre und halbiert die effektive Einkommensteuer auf Gehälter.
Häufig gestellte Fragen
Ja, als steuerlich ansässige Person unterliegen Sie grundsätzlich der zypriotischen Einkommensteuer auf Ihr weltweites Einkommen. Durch den Non-Dom-Status und verschiedene Befreiungen lässt sich die effektive Steuerlast jedoch erheblich reduzieren.
Nein, Zypern kennt keine Gewerbesteuer. Es gibt nur die Körperschaftsteuer von 15 % auf Unternehmensgewinne.
Für einen Unternehmer, der sich Gewinne als Dividende ausschüttet, beträgt die Gesamtbelastung nur 15 % (Körperschaftsteuer) – die Dividende ist als Non-Dom steuerfrei.
Ja, alle steuerlich ansässigen Personen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch wenn keine Steuer anfällt.
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