Einer der Hauptgründe, warum internationale Unternehmer und Investoren nach Zypern ziehen, sind die steuerfreien Dividenden auf Zypern. Dank des Non-Dom-Status können Dividendeneinkünfte – sowohl aus zypriotischen als auch aus ausländischen Gesellschaften – für 17 Jahre vollständig steuerfrei vereinnahmt werden. Dieser Artikel erklärt, wie die Dividendenbefreiung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und welche Steuerersparnisse im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich sind.
Warum sind Dividenden auf Zypern steuerfrei?
Um zu verstehen, warum Dividenden auf Zypern steuerfrei sein können, muss man zwei Steuerarten unterscheiden, die in anderen Ländern auf Dividenden erhoben werden. Erstens: die Einkommensteuer auf Dividendeneinkünfte. Auf Zypern gibt es generell keine Einkommensteuer auf Dividenden – unabhängig vom Non-Dom-Status. Dividenden werden nicht als steuerpflichtiges Einkommen im Sinne der zypriotischen Einkommensteuer behandelt. Zweitens: die Sonderverteidigungssteuer (SDC). Für steuerlich ansässige Personen ohne Non-Dom-Status beträgt die SDC auf Dividenden 17 %. Personen mit Non-Dom-Status sind von dieser SDC vollständig befreit.
Das Ergebnis: Als Non-Dom-Person auf Zypern zahlen Sie auf Dividendeneinkünfte exakt 0 % Steuer – keine Einkommensteuer und keine SDC. Dies gilt für Dividenden aus zypriotischen Gesellschaften, Dividenden aus ausländischen Gesellschaften, reguläre und außerordentliche Dividendenausschüttungen und auch für Dividenden aus verschiedenen Gesellschaftsformen.
| Steuerszenario | Dividende 100.000 € | Steuer | Netto |
|---|---|---|---|
| Deutschland (Einzelperson) | 100.000 € | 26.375 € (KapESt+Soli) | 73.625 € |
| Österreich | 100.000 € | 27.500 € (KESt) | 72.500 € |
| Zypern (ohne Non-Dom) | 100.000 € | 17.000 € (SDC) | 83.000 € |
| Zypern (mit Non-Dom) | 100.000 € | 0 € | 100.000 € |
Das Gesamtmodell: Firma + Non-Dom = Maximale Steuereffizienz
Die volle Kraft der steuerfreien Dividenden auf Zypern entfaltet sich in Kombination mit einer zypriotischen Gesellschaft. Das Modell funktioniert folgendermaßen: Ihre zypriotische Limited erzielt operative Gewinne. Diese werden mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert. Von 100.000 Euro Gewinn bleiben also 85.000 Euro nach Körperschaftsteuer. Diese 85.000 Euro werden als Dividende an Sie als Gesellschafter ausgeschüttet. Dank Non-Dom-Status: 0 % Steuer auf die Dividende. Sie erhalten die vollen 85.000 Euro.
Die effektive Gesamtsteuerbelastung von der Gewinnerzielung bis zum Geldeingang auf Ihrem Privatkonto beträgt somit lediglich 15 %. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die Gesamtbelastung (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag) bei etwa 48–50 %. Bei einem Unternehmensgewinn von 500.000 Euro ergibt sich folgendes Bild:
| Position | Deutschland | Zypern + Non-Dom |
|---|---|---|
| Unternehmensgewinn | 500.000 € | 500.000 € |
| Körperschaftsteuer | 75.000 € (15 %) | 75.000 € (15 %) |
| Gewerbesteuer | 70.000 € (14 %) | 0 € |
| Gewinn nach Unternehmenssteuern | 355.000 € | 437.500 € |
| Abgeltungsteuer/SDC auf Dividende | 93.600 € (26,375 %) | 0 € |
| Netto beim Gesellschafter | 261.400 € | 437.500 € |
| Effektive Gesamtlast | 47,7 % | 15 % |
Die Steuerersparnis bei einem Gewinn von 500.000 Euro beträgt in diesem Beispiel 176.100 Euro – pro Jahr. Über 17 Jahre (Dauer des Non-Dom-Status) summiert sich dies bei konstanten Gewinnen auf rund 3 Millionen Euro.
Dividenden aus ausländischen Gesellschaften
Die Steuerfreiheit von Dividenden auf Zypern beschränkt sich nicht auf Ausschüttungen zypriotischer Gesellschaften. Auch Dividenden aus ausländischen Unternehmen sind als Non-Dom auf Zypern steuerfrei. Wenn Sie also Anteile an einer deutschen GmbH, einer österreichischen GmbH oder einer britischen Limited halten, können Sie die Dividendenausschüttungen auf Zypern steuerfrei vereinnahmen – vorausgesetzt, Sie sind als Non-Dom steuerlich auf Zypern ansässig.
Zu beachten ist allerdings, dass im Quellenstaat möglicherweise eine Quellensteuer erhoben wird. Deutschland erhebt beispielsweise auf Dividendenausschüttungen an im Ausland ansässige Gesellschafter grundsätzlich 25 % Quellensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag). Durch das DBA Deutschland-Zypern kann diese jedoch auf 15 % oder sogar 5 % reduziert werden. Die auf Zypern eingehende Dividende ist dann zwar brutto steuerfrei, aber die im Quellenstaat einbehaltene Quellensteuer geht verloren (keine Anrechnung mangels zypriotischer Steuer).
Portfoliodividenden und Kapitalanlagen
Auch Anleger, die keine operative Gesellschaft führen, sondern ein Portfolio aus Aktien und Investmentfonds halten, profitieren von der Dividendensteuerfreiheit auf Zypern. Dividenden aus internationalen Aktienportfolios werden auf Zypern als Non-Dom nicht besteuert. Dies macht Zypern zu einem attraktiven Standort für vermögende Privatpersonen und Family Offices.
Wichtig: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, ETFs) sind auf Zypern ohnehin von der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer befreit – unabhängig vom Non-Dom-Status. Die sogenannte „Securities Exemption" befreit Veräußerungsgewinne aus dem Handel mit qualifizierten Wertpapieren vollständig von jeder zypriotischen Besteuerung.
Praktische Hinweise zur Dividendenausschüttung
Bei der Dividendenausschüttung aus Ihrer zypriotischen Limited sollten Sie folgende Punkte beachten: Die Dividende muss formell durch einen Gesellschafterbeschluss (Board Resolution) beschlossen werden. Die Ausschüttung darf nur aus tatsächlich vorhandenen Gewinnen erfolgen – eine Ausschüttung aus dem Stammkapital ist nicht zulässig. Es empfiehlt sich, die Dividende auf ein zypriotisches Bankkonto des Gesellschafters auszuzahlen, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die Dividendenausschüttung sollte in der Buchhaltung der Gesellschaft und in der persönlichen Steuererklärung des Gesellschafters dokumentiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Nein, es gibt keine Obergrenze. Sämtliche Dividendeneinkünfte sind als Non-Dom steuerfrei – unabhängig von der Höhe.
Ja, auch steuerfreie Dividenden müssen in der zypriotischen Steuererklärung deklariert werden. Die Steuer beträgt aber 0 %.
Ja, sowohl reguläre Jahresabschlussdividenden als auch Interimsdividenden (unterjährige Ausschüttungen) sind als Non-Dom steuerfrei.
Dividenden, die während des Non-Dom-Zeitraums steuerfrei vereinnahmt wurden, bleiben steuerfrei. Bei einer Rückkehr nach Deutschland werden zukünftige Dividenden jedoch wieder nach deutschem Recht besteuert.
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